Zahnersatz ist bei Kindern ja meistens noch kein Thema und deshalb denken viele Eltern gar nicht über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für ihre Sprösslinge nach. Dennoch kann es in manchen Fällen sehr ratsam sein, eine Zahnzusatzversicherung für die Kinder zu haben, die jedoch dann bestimmte Kriterien unbedingt erfüllen muss.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen im Bereich der Zahnmedizin nicht nur beim Zahnersatz eingeschränkt, sondern auch bei kieferorthopädischen Behandlungen. Und genau diese betrifft nun mal in erster Linie die Kinder. So erfolgt nun eine Einteilung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit in fünf verschiedene Schweregrade. Grad eins und zwei werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen generell nicht bezahlt und wer dennoch eine kieferorthopädische Behandlung durchführen lassen möchte, der muss diese selbst finanzieren.

Bei den Graden drei bis fünf übernimmt die Krankenkasse zwar die Kosten, jedoch nur für eine Standardbehandlung. Hochwertige Therapien müssen selbst getragen werden. Und genau hier springt die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel die ARAG Z100 für Kinder ein. Zwar übernimmt auch sie keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Grad eins, da es sich hier um eine rein kosmetische Notwendigkeit handelt, aber bereits ab Behandlungsgrad zwei übernimmt die private Zahnzusatzversicherung die Kosten in der tariflich festgelegten Höhe und zwar über die reine Standardbehandlung hinausgehend. Somit können auch bunte oder durchsichtige Zahnspangen zum Einsatz kommen.

Wichtig beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist es allerdings, dass die kieferorthopädische Behandlung ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Außerdem sollte man die Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor der Arzt auf eine Behandlungsnotwendigkeit hingewiesen hat, denn eine bereits angeratene Therapie ist von den Leistungen ausgeschlossen.

Elke Lohre

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