Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als eine Ergänzung zu der gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen. Alle Personen, die vor 1961 geboren sind, waren automatisch für den Fall der Berufsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung versichert und können nach wie vor mit einer Berufsunfähigkeitsrente rechnen, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt.
Anders gestaltete es sich bei den Personen, die nach 1961 geboren sind, denn sie erhalten dann nur noch eine Erwerbsminderungsrente, und keine Berufsunfähigkeitsrente mehr von staatlicher Seite. Die Erwerbminderungsrente ist zeitlich befristet und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer noch in der Lage ist zu arbeiten. Wenn der Betoffene in der Lage ist, einen halben Tag lang zu arbeiten, erhält er auch nur noch die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Dabei muss er nicht zwingend in seinem erlernten Berufsfeld arbeiten, sondern muss jede in die zumutbare Arbeit annehmen. War der Betroffene zudem weniger als fünf Jahre in der Sozialversicherung versicht, hat er keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Daher kann man mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung diese finanzielle Lücke schließen, denn sie zahlt die Berufsunfähigkeitsrente und abhängig davon, wie viele Stunden der Versicherungsnehmer noch arbeiten kann und ohne dass eine Wartefrist erfüllt sein muss. Der Versicherungsnehmer legt beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung fest, wie hoch die spätere Berufsunfähigkeitsrente sein soll.
Dabei sollte man als Faustregel beachten: dass mindesten 75 Prozent des derzeitigen Einkommens abgesichert ist. So kann der Versicherte auch bei einer Berufsunfähigkeit seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten. Da im Lauf der Zeit die Lebenskosten steigen, gibt es auch Versicherungen, bei denen die Rentenhöhe individuell gesteigert werden kann.

Beate Saenger

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